Von den Zollbehörden zahlreicher Länder und von einer wachsenden Zahl an Kundinnen und Kunden im In- und Ausland werden sie regelmäßig verlangt: die IHK-Ursprungszeugnisse. Als öffentlich-rechtliche Urkunde dokumentieren sie den handelspolitischen Ursprung einer Ware und gelten in vielen Ländern als Einfuhrvoraussetzung. Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses ist nicht nur das korrekte Ausfüllen entscheidend, sondern auch die Vorlage geeigneter Nachweisdokumente – insbesondere dann, wenn die Ware nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurde. Ein häufig genutzter Nachweis ist dabei die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.
Doch genau hier treten in der Praxis immer wieder Fehler und Unsicherheiten auf: unvollständige Angaben, veraltete Formulierungen oder Missverständnisse bei der Bewertung von Ursprungsregeln können schnell zu Problemen führen – bis hin zur Ablehnung des Ursprungsnachweises.