Service navi

Seminar
Termin: 20.03.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Flensburg

Das Ursprungszeugnis hat einen festen Platz im internationalen Handel. Es dokumentiert den handelspolitischen/nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware eines bestimmten Landes und ist eine öffentliche Urkunde.

Bei der Einfuhr von Waren verlangen diverse Länder Ursprungszeugnisse und weitere Handelsdokumente, die von den verantwortlichen Stellen in den Exportländern ausgestellt oder bescheinigt werden müssen. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung der Ursprungzeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen zuständig. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr