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Seminar
Termin: 02.07.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Koblenz

Das US-amerikanische (Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sogenannte extraterritoriale Anwendung. Das bedeutet, dass auch Exporte, die außerhalb der USA stattfinden, den US-Exportkontrollvorschriften unterliegen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Waren US-amerikanischen Ursprungs oder Waren mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person an dem Export beteiligt ist oder wenn bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Die US-Exportkontrollen wirken sich daher auf Unternehmen aus der EU und aus Drittländern aus.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA