Seminar
Termin:
09.10.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Wiesbaden
Seit dem 01.01.2017 gilt in der EU das Verfahren des Registrierten Ausführers (REX). Dieses Verfahren ist in vielen Präferenzabkommen (z. B. mit Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und Entwicklungsländern) vorgesehen, wird erweitert und gewinnt an Bedeutung. Registrierte Ausführer profitieren von Zollvergünstigungen, ebenso Importe aus bestimmten APS-Ländern.
Auch der Ermächtigte Ausführer bietet Vorteile, etwa bei Geschäften mit Südkorea. Ab einem Sendungswert von 6.000 € kann der EU-Ursprung nur von einem Ermächtigten Ausführer erklärt werden.