Eine Tätigkeit im Ausland wie eine Auslandsentsendung, ein Projekteinsatz im Ausland oder eine lokale Mitarbeiteranstellung bringt immer rechtliche Besonderheiten mit sich, die in einem deutschen Anstellungsvertrag in der Regel nicht abgebildet sind. Sie bedürfen deshalb einer gesonderten Regelung. Nicht einfach ist auch die Erstellung von lokalen Arbeitsverträgen. Personalverantwortliche sehen sich bei Auslandssachverhalten zudem einer erhöhten Fürsorgepflicht gegenüber.
Mit einer richtigen Vertragsgestaltung wird ein erster Grundstein für einen rechtssicheren Mitarbeitereinsatz im Ausland gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, ob im Zielland eine Tochtergesellschaft, eine Repräsentanz oder unter Umständen keine Gesellschaft vor Ort besteht.