Wer seinem Kunden Zollersparnisse einräumen will und somit eigene Wettbewerbsvorteile durch bestehende oder künftige Freihandelsabkommen nutzen möchte, muss prüfen, ob überhaupt ein Abkommen für das geplante direkte oder indirekte Exportvorhaben besteht. Nur so kommt für das Importland überhaupt eine Zollbefreiung oder -minderung in Betracht. Zweitens muss ein Nachweis über die Ursprungseigenschaft der Ware erbracht werden. Dazu benötigt man ein effizientes und transparentes Nachweismanagement von Lieferantenerklärungen und anderen Präferenznachweisen für die Handelsware bzw. die Vormaterialien, die in die Ware eingehen. Dies stellt nicht zuletzt die Grundlage für die eigentliche Präferenzkalkulation dar. Dieser schließt sich dann auch noch die korrekte Nachweiserstellung Ihrerseits an. In dieser Veranstaltung erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie alle notwendigen Schritte rechtssicher und IT-unterstützt angehen können. Um Ihre Wettbewerbsvorteile auf ausländischen Märkten wahrnehmen zu können, müssen Bedingungen erfüllt sein - um welche es sich handelt und wie sie einzuhalten sind, erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Seminar.
Warenursprung und Präferenzen
Seminar
Termin:
28.09.2023
Ort:
Reutlingen, Deutschland
Veranstalter:
IHK Reutlingen