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Hybrid-Veranstaltung
Termin: 25.02.2026
Ort: Ludwigshafen, online, Deutschland
Veranstalter: IHK für die Pfalz (Ludwigshafen)

Haben Ihre Kunden in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der Union schon einmal nach einer Lieferantenerklärung gefragt?

Was ist, wenn Ihr Kunde in der Schweiz oder in einem anderen Drittland fragt, ob er Ihre Exportwaren zollfrei erhalten kann und ob Sie eine EUR.1 oder – beim Export in die Türkei – eine A.TR ausstellen können?

Dann sind Sie offensichtlich mit dem Präferenzrecht konfrontiert und müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Ihre Waren über einen Präferenzursprung verfügen oder die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung in der Türkei erfüllen.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über das Präferenzrecht und erläutert die Bedingungen und Voraussetzungen, die bei der Ausstellung von Präferenznachweisen oder Lieferantenerklärungen zwingend zu erfüllen sind. Sie erfahren außerdem, welche Informationen benötigt werden, um den Präferenzursprung wirksam feststellen zu können. Erfahren Sie auch, was es mit dem Ermächtigten Ausführer (EA) und dem Registrierten Ausführer (REX) auf sich hat, welche Vorteile damit verbunden sind und unter welchen Umständen diese Bewilligungen zwingend notwendig werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge