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Webinar
Termin: 28.10.2025
Ort: online
Veranstalter: Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg

Die zentrale Zollabwicklung (CCL) erlaubt Unternehmen, ihre Zollanmeldungen bei dem Zollamt einzureichen, das für ihren Firmensitz zuständig ist, auch wenn sich die Waren in einem anderen EU-Land befinden.

Firmen  die eine AEO C-Bewilligung haben, müssen nicht mehr bei jedem einzelnen Zollamt in der EU anmelden, sondern können alles zentral von einem Ort aus erledigen. Dadurch lassen sich Abläufe vereinfachen und besser koordinieren. Das spart Zeit und Kosten bei Verwaltung und Abwicklung.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr