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Seminar
Termin: 13.05.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung (ehemals "Einzige Bewilligung") ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Neben Ausfuhrmeldungen sowie Meldungen in den Besonderen Verfahren lassen sich auch Importe im ATLAS-System anmelden. Zunehmend funktioniert der Austausch zwischen den europäischen Zollstellen elektronisch. Mit ATLAS 10.2 wird ein weiterer großer Schritt erwartet - seien Sie dabei

Lernen Sie im Seminar, welche Chancen in einer Zentralen Zollabwicklung liegen und wie Sie Ihre Bewilligung für genehmigungs- und lizenzfreie Waren nutzen können. Unser Dozent schaut mit Ihnen auch auf die Stolpersteine:
So sind bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die im Rahmen der Bewilligung im Steueraussetzungsverfahren ausgeführt werden sollen, die verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Mitgliedstaaten zu beachten und einzuhalten.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr