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Seminar
Termin: 24.09.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Flensburg

Sollen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind im Rahmen der Zollanmeldung Angaben zum Zollwert zu machen. Der Zollwert bildet die Grundlage bei der Ermittlung und Erhebung der Einfuhrabgaben.

Die Zollwertvorschriften im Unionszollkodex (UZK) sehen sechs Methoden der Zollwertermittlung vor, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen.

Bei Zollprüfungen wird häufig festgestellt, dass Zollwerte falsch ermittelt wurden, da neben dem Warenwert weitere Kosten und Vorleistungen, aber auch Abzugsbeträge nicht berücksichtigt wurden. Die Folge sind hohe Nachzahlungen und im schlimmsten Fall straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen. Andererseits werden Möglichkeiten für Zollersparnisse nicht in Anspruch genommen.

Das Webinar zeigt die Verfahren der Zollwertermittlung auf und konkretisiert die notwendigen Hinzurechnungen wie Fracht- und Versicherungskosten, Verpackungen, Beistellungen, Lizenzen und vieles mehr. Aber auch Abzugsmöglichkeiten werden Ihnen vorgestellt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr