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(AUMA) - Der Rat der Europäischen Union hat am 28. September 2026 Erleichterungen bei den Pflichten zur A1-Bescheinigung für grenzüberschreitende Tätigkeiten beschlossen. Die Reform der europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sieht vor, dass die bisherige Pflicht, vor bestimmten Tätigkeiten im EU-Ausland den zuständigen Sozialversicherungsträger zu informieren und eine A1-Bescheinigung zu beantragen, in zwei Fällen entfällt.

Das betrifft Geschäftsreisen sowie bestimmte kurzfristige Tätigkeiten von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Für Tätigkeiten im Baugewerbe gilt die Ausnahme für kurzfristige Tätigkeiten nicht.

Für die Messewirtschaft ist dies ein wichtiger Schritt zum Abbau bürokratischer Belastungen. Der AUMA setzt sich seit Langem für praktikable Regelungen und eine Vereinfachung der A1-Verfahren bei grenzüberschreitenden Geschäftsreisen ein.

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