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(BMWK) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zusammen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle umsetzen sowie die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen (AGG) um ein Jahr verlängern.

Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK: Das erste und das zweite Maßnahmenpaket zeigen bereits erste, sehr positive Effekte. Die Verfahrenserleichterungen tragen zu deutlich schnelleren Genehmigungen bei, ohne dabei zu Abstrichen bei den Prüfstandards zu führen. Mit dem nunmehr dritten Maßnahmenpaket setzen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer effektiven und effizienten Exportkontrolle konsequent fort. Weitere Vorschläge zur Vermeidung unnötiger Bürokratie im Bereich der Exportkontrolle prüfen wir fortlaufend."

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Website des BMWK

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