(GTAI) - Rüstungsgüter sind solche, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind. Hierzu zählen Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Die Ausfuhr dieser Güter ist dann genehmigungspflichtig, wenn sie in der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A, einer Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (AMV), gelistet sind.
Kriegswaffen sind eine besondere Gruppe der Rüstungsgüter, die in der Kriegswaffenliste – einer Anlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes – ausgeführt ist. Die Ausfuhr von Kriegswaffen unterliegt strengen Regularien. Im Unterschied zu reinen Rüstungsgütern ist hier ein zweistufiges Genehmigungsverfahren zu beachten, an dem sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Bundesregierung und ggf. der Bundessicherheitsrat beteiligt sind.
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