Seminar
Termin: 20.08.2025
Ort: Dresden, Deutschland
Veranstalter: IHK Dresden, Enterprise Europe Network

Frankreich, Luxemburg und die Schweiz sind als Handelsnationen par excellence offen für deutsche Produkte und Dienstleistungen. 

Made in Germany hat nach wie vor in mancherlei Hinsicht besten Klang. Kommt es zur Durchführung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, müssen Unternehmer allerdings diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten, die von Land zu Land deutlich variieren. Die Melde- und Registrierungsvorschriften in Frankreich, Schweiz und Luxemburg unterliegen immer wieder Änderungen. Mindestlöhne werden regelmäßig angepasst, bei den einzureichenden Unterlagen gab es zuletzt in Luxemburg.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Frankreich, Luxemburg, Schweiz