Webinar
Termin:
02.12.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Bonn/Rhein-Sieg,
IHK Aachen,
IHK zu Düsseldorf,
IHK Mittlerer Niederrhein,
Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg,
IHK Nord Westfalen (Münster)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt neue regulatorische Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen, exportieren oder importieren. Dazu zählen unter anderem Holz und Holzprodukte, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Rinder sowie Kautschuk. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass diese Waren nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen – und dass sie aus legalen Quellen stammen. Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zum Ursprung und zur Abgabe einer sogenannten Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen.