Seminar
Termin:
22.04.2026
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen nicht selten vor große Herausforderungen bei der Umsetzung. Alle Auslandslieferungen müssen auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten aus den EU-Embargoverordnungen, der EU-Dual-Use-VO und der deutschen Außenwirtschaftsverordnung hin überprüft werden. Möglich ist eine rechtssichere Abwicklung nur dann, wenn Struktur und Systematik des Exportkontrollrechts bekannt sind und im Unternehmen umgesetzt werden können.