Webinar
Termin: 23.11.2026
Ort: online
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Als Unternehmen der Exportwirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden.

Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielregeln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet. 

Die Folgen von Verstößen können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmensleitung sich der Verantwortung bewusst ist und ihren Aufsichts- und Organisationspflichten nachkommen kann. Wird gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt, hat dieser der Geschäftsleitung anzugehören. 

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge