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Workshop
Termin: 25.08.2026
Ort: Dresden, Deutschland
Veranstalter: IHK Dresden, Handwerkskammer Dresden, Enterprise Europe Network

Grenzüberschreitende Dienstleistungen gehören für viele sächsische Handwerksbetriebe längst zum Alltag. Wer Mitarbeitende vorübergehend entsendet, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten - von Meldepflichten über Mindestlohnregelungen bis hin zu notwendigen Nachweisen und Dokumentationen. Anderenfalls können empfindliche Sanktionen drohen, die selbst einen gut geplanten Auftrag nachträglich unrentabel machen können.

Im kostenfreien Workshop erhalten Sie einen praxisnahen und umfassenden Überblick über die wichtigsten Anforderungen bei der Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich und Belgien. Erfahren Sie, welche administrativen Schritte vor Beginn der Arbeiten notwendig sind, welche Besonderheiten in den jeweiligen Ländern gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden können.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Belgien, Frankreich

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