Die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist ein zentrales Thema im Umsatzsteuerrecht. Ausgangs- und Eingangsrechnungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass u. a. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Zudem sind in Deutschland auf Grundlage der ViDA-Vorschläge der EU-Kommission zum 1. Januar 2025 in einem ersten Schritt neue Vorgaben zur e-Rechnung in Kraft getreten.
Das Seminar „Richtig fakturieren im In- und Auslandsgeschäft“ gibt einen praxisnahen und grundlegenden Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur korrekten Rechnungsstellung und Rechnungsberichtigung. Anhand von Praxisbeispielen wird das Erlernte vertieft. Informationen zum Vorsteuerabzug, umsatzsteuerlichen Belegnachweisen und Meldepflichten sowie der progressiven Umsetzung der ViDA-Vorschläge der EU-Kommission runden das Programm ab.