Service navi

Seminar
Termin: 29.03.2023
Ort: Heilbronn, Deutschland
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Mit einer Vielzahl von Ländern hat die Europäische Union Freihandelsabkommen abgeschlossen. Ein Haupteffekt dieser Abkommen ist die Gewährung sogenannter „Zollpräferenzen“ im gegenseitigen Handel. Dadurch sinken die Zollsätze oder entfallen sogar komplett, allerdings nur für „präferenzielle Ursprungswaren“ der Vertragspartner. Im internationalen Geschäft ergeben sich dadurch teils enorme Wettbewerbsvorteile.

Der Exporteur hat die entsprechenden Nachweise des EU-Ursprungs beim Export zu erstellen. Dabei ist er in den meisten Fällen auch auf entsprechende Informationen seiner Vorlieferanten angewiesen. Diese erhält er in Form der Lieferantenerklärungen.

Welche Anforderungen müssen Hersteller und Händler erfüllen, um der Ware einen Präferenzstatus – den präferenziellen Ursprung – verleihen zu können? Dieser präferenzielle Ursprung ist sowohl vor der Ausstellung von Präferenzpapieren beim Export in Abkommensländer als auch vor der Ausstellung von Lieferantenerklärungen zu prüfen. Hierfür sind fundierte Kenntnisse im Umgang mit den Ursprungsregeln wichtig.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr