Trotz des freien Warenverkehrs und globalisierten Handels sind beim Import bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten.

Einfuhrverbote ­beachten

Ebenso wie die Ausfuhr einer Ware, kann auch deren Einfuhr bestimmten Verboten und Beschränkungen unterliegen. Sehen Regelungen der EU keine Einfuhrverbote für bestimmte Waren vor, können andere Länder dies ganz anders beurteilen.

Germany Trade & Invest liefert in ihrer Reihe "Zoll und Einfuhr kompakt" fundierte Übersichten und Hinweise auf etwaige Einfuhrverbote.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

Steht der Einfuhr einer Ware als solcher nichts entgegen, heißt das noch nicht, dass sie auch ohne weiteres auf dem ausländischen Markt vertrieben werden kann. Häufig sind dazu Genehmigungen oder Erklärungen über die Vereinbarkeit mit bestimmten Standards (Konformitätsbescheinigungen) erforderlich.

In besonderem Maße gilt dies etwa für den Vertrieb von Arzneimitteln oder Medizinprodukten auf ausländischen Märkten. Zu der Zulassung von Arzneimitteln in den USA ist ein aktuelles Merkblatt bei Germany Trade & Invest abrufbar.

Auch die Marktzugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Informationen der genannten Darstellungen ("Zoll und Einfuhr kompakt" )

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner