Service navi

Webinar
Termin: 09.08.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

International tätige Unternehmen fragen bei ihren Lieferanten immer häufiger nach, ob deren Produkte eventuell amerikansichen (Re-)Exportlizenzpflichten unterliegen. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig nach der ECCN-Nummer (Export Control Classification Number) gefragt. So kommen inzwischen auch Unternehmen mit den Exportkontrollbestimmungen der USA in Berührung, die selbst überhaupt keine US-Geschäftsbeziehungen pflegen.

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sogenannte extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, von den US-Exportkontrollvorschriften betroffen sein können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, USA