Ob Waren für Reparaturen von Drittländern in die EU zurückgeschickt werden oder vorübergehend in ein Drittland überführt werden – beide Fälle bespricht Johannes Lieb, Leiter AEB Seminare in unserem Online-Seminar.
Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei.
Auch wenn Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt werden, kann ein Veredelungsverfahren genutzt werden. Erfahren Sie im Seminar, wie Sie vereinfacht das passende dieser besonderen Verfahren nutzen können und was nach Anwendung des UZK zu beachten ist. Fragen sind ausdrücklich erwünscht.